ACHTUNG! NEU! 

 

Ab sofort werden nur noch elektronische Rezepte und AUs ausgestellt. Deshalb können Rezepte und 

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUs) bei gesetzlich Versicherten nur noch NACH Vorlage Ihrer 

 

Versichertenkarte/Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bestellt werden. 

 

Ausnahmen hiervon sind NICHT möglich. Das EDV-Programm lässt dies nicht zu! Bitte helfen Sie uns, in dieser Phase

 

der Umstellung, von Diskussionen mit unseren Mitarbeiterinnen abzusehen und geben Sie Ihre Karte VOR Ihrer 

 

Bestellung bei uns in der Praxis ab.  

 

 

Bestellung von Rezepten

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

 

 

 

 

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