ACHTUNG! NEU! 

 

Wie Ihnen aus den Medien bekannt ist, werden künftig nur noch elektronische Rezepte und AUs ausgestellt. Aktuell 

 

befinden wir uns in der Übergangsphase. Wir nutzen das 4. Quartal als "Generalprobe" bevor es am 1.1.2024 

 

verpflichtend deutschlandweit eingeführt wird. Deshalb können Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUs),    

 

etc. bei gesetzlich Versicherten nur noch NACH Vorlage Ihrer Versichertenkarte/Gesundheitskarte im aktuellen Quartal 

 

ausgestellt werden. 

 

Ausnahmen hiervon sind NICHT möglich. Das EDV-Programm lässt dies nicht zu! Bitte helfen Sie uns, in dieser Phase

 

der Umstellung, von Diskussionen mit unseren Mitarbeiterinnen abzusehen und geben Sie Ihre Karte VOR Ihrer 

 

Bestellung bei uns in der Praxis ab.  

 

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